Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat den Parteien, die an der nächsten Landesregierung in Hessen beteiligt sein könnten, Fragen zu den Kommunalfinanzen gestellt. Hier sind ihre Antworten zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen, zu Steueroasen und Bürokratieabbau in der Förderpolitik.
6. Wie kann aus Ihrer Sicht eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen erreicht werden?
CDU: Städte, Gemeinden und Landkreise nehmen in Hessen eine wichtige Rolle ein. Sie sind das Zuhause, Arbeitsplatz und Ausgangspunkt unserer Demokratie. Wir stehen an der Seite dieser Kommunen. Wir stehen klar für die verfassungsrechtlich garantierte Kommunale Selbstverwaltung. Das Subsidiaritätsprinzip ist Leitprinzip unseres Handelns – Aufgaben, die vor Ort am besten erledigt werden können, sollen grundsätzlich auch dort angesiedelt werden.
Wir wollen starke und handlungsfähige Kommunen, deswegen werden wir sie auch künftig finanziell bestmöglich ausstatten. Basis für die Finanzausstattung der Kommunen ist der Kommunale Finanzausgleich. Dieser erreicht jährlich Höchstwerte.
Er wird – auf Basis der laufenden Evaluierung – auf eine neue Grundlage gestellt. Bei der Neugestaltung der Finanzzuweisungen ist unser Leitmotiv den Kommunen mehr Handlungsspielräume zu gewähren, subsidiäre Entscheidungen zu ermöglichen und weniger Mittel mit einer Zweckbindung zu versehen. Vom Land gesetzte Standards, die die Kommunen umsetzen müssen, werden wir grundsätzlich und im Dialog mit der Kommunalen Familie einer Evaluierung unterziehen. Wir werden dabei prüfen, wo landesweit einheitliche Vorgaben erforderlich und wo vor Ort getroffene Entscheidungen sinnvoller sind.
Die Rekordzuweisungen an die Kommunen werden wir dabei aufrechterhalten. Nach der jüngsten Finanzplanung steigt die Summe des KFA im Jahr 2027 auf fast acht Milliarden Euro an – eine Steigerung um über drei Milliarden Euro seit 2018.
In der Corona-Pandemie hat die CDU-geführte Landesregierung die Entwicklung des KFA stabilisiert und den Kommunen damit wichtige Planungssicherheit gegeben. Wir wollen die kommunale Leistungsfähigkeit auch in Zukunft erhalten und an die Programme und Unterstützungsmaßnahmen der vergangenen Jahre, wie der Hessenkasse, den Investitionsprogrammen und dem kommunalen Schutzschirm anknüpfen. Zudem werden wir eine Neubewertung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und der Zentrumlast vornehmen.
Auf diesem Weg hat sich eine von der CDU Hessen geführte Regierung als starker und verlässlicher Partner der Kommunen gezeigt und die Herausforderungen der Finanzierung der kommunalen Aufgabe im Dialog und auf Augenhöhe mit den Kommunen als unverzichtbare Partner gelöst. Diese Praxis werden wir fortsetzen
SPD: Die Kommunen müssen stärker als bisher Einnahmen erwirtschaften können. Darunter fällt aus unserer Sicht die Erweiterung des gesetzlichen Rahmens, in dem sich die Kommunen optimal und ideal wirtschaftlich betätigen können. Insbesondere gilt dies für die Betätigungsfelder im Bereich Erneuerbare Energien, die Kommunen vielfältige Einnahmemöglichkeiten verschaffen können und den öffentlich geförderten Wohnungsraum. Wir werden die Städte und Gemeinden unterstützen und auf ihrem autarken Weg der erneuerbaren Energien und modernen lokalen Heizmethoden fördern. Dabei gilt es Energiegenossenschaften vor Ort zu etablieren.
Grüne: Der bedarfsorientierte kommunale Finanzausgleich (KFA) ist die verlässliche Grundlage für die Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen. In der Dekade GRÜNER Regierungsverantwortung haben wir die Mittel im Landeshaushalt für den KFA um rund 3,1 Milliarden Euro auf das Rekordvolumen von 6,9 Milliarden Euro gesteigert. 2023 stehen den Kommunen damit 80 Prozent mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2013.
Zudem haben wir in Hessen Investitionsprogramme im Gesamtvolumen von über 2 Milliarden Euro für die Kommunen aufgelegt: für Investitionen in Schulen, zur Verbesserung der Infrastruktur und Förderung von Wohnraum vor Ort.
Bei der Verteilung der auf Hessen entfallenen Steuereinnahmen setzen wir uns auch weiterhin für eine faire Verteilung zwischen dem Land und den Kommunen, aber auch zwischen den Kommunen selbst ein.
FDP: Im Bewusstsein der Fehlanreize der derzeitigen Einnahmestrukturen der kommunalen Ebene in Deutschland bei gleichzeitiger struktureller Unterfinanzierung fordern wir Freie Demokraten eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Gemeinschaftssteuern (insbesondere Umsatzsteuer und Einkommensteuer).
Dabei geht es insbesondere darum, dass die Entwicklung von Baugebieten im Vergleich zur Entwicklung von Gewerbegebieten, z. B. durch den Bau und Unterhalt von Schulen und Kitas, zu Folgekosten führt, was allzu oft dazu führt, dass Gewerbeflächen statt der gerade im Ballungsraum so notwendigen Bauflächen entwickelt werden. Wir wollen beides möglich machen und durch die strukturellen Änderungen erreichen, dass die Entscheidungen vor Ort nach sachlichen Erwägungen und nicht nur mit Blick auf die Gewerbesteuer erfolgen. Wir wollen, dass sich gutes Wirtschaften im öffentlichen Bereich lohnt. Eine Kommune, die gut wirtschaftet, darf nicht bestraft werden. Statt durch Sonderregelungen für die Kommunen vorgesehene Mittel mit zusätzlichen Bedingungen zu versehen, die verfassungsrechtlich durchaus fragwürdig sind, fordern wir, dass Bund und Land die erforderlichen Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in der notwendigen Höhe zur Verfügung stellen. Wir setzen uns für eine kritische Evaluation der unüberschaubaren Förderlandschaft des Landes ein. Stattdessen fordern wir, dass die Analyse für den kommunalen Finanzbedarf nach dem Alsfeld-Urteil auf transparenten, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Kriterien erneut durchgeführt wird. So sollen die Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung erhalten, die eine echte kommunale Selbstverwaltung ermöglicht. Zudem müssen Aufgaben, die den Kommunen von Bundes- oder Landesseite zugewiesen werden, auskömmlich finanziert werden.
In den vergangenen Jahren wurde durch Steuererhöhungszwänge im Rahmen der sogenannten Herbsterlasse der Kommunalaufsicht und durch die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs die kommunale Selbstverwaltung erheblich beschnitten. Kommunalparlamente mussten die Steuern pauschal ohne jeglichen eigenen Ermessensspielraum erhöhen. Wir Freie Demokraten werden die Eigenverantwortung der Kommunalparlamente wieder in den Vordergrund rücken und diese stärken. Nur so wird man auch in Zukunft Menschen finden, die sich ehrenamtlich für ihre Kommunen einsetzen wollen. Die Steuererhöhungserlasse der Landesregierung sind daher aufzuheben und die Steuererhöhungsspirale bei Grund- und Gewerbesteuer damit zu beenden. Für uns sind die Hauptkriterien einer sachgemäßen Finanzpolitik gegenüber den Kommunen die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und der Konnexität. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung wiederherstellen.
Die Städte und Gemeinden müssen insbesondere in ihren Kernaufgaben handlungsfähig bleiben können. Der Bau und vor allem die dauerhafte und verlässliche Erhaltung von zentralen und notwendigen Infrastrukturen wie Schulen, Kitas, Sportflächen, Verkehrswegen für alle Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmer sowie die Bereitstellung eines breiten Kulturangebotes müssen gerade in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Das schafft nicht nur Vertrauen, es stabilisiert auch die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe in den Städten und Gemeinden. Derartige dauerhaft verlässliche kommunale Investitionen in die Infrastrukturen ziehen wir daher kurzfristigen Konjunkturprogrammen vor, die oft zu Projekten ohne langfristigen Nutzen führen und dazu genutzt werden, Ziele des Landes auf der kommunalen Ebene durchzusetzen.
Sofern die Städte und Gemeinden bestimmte Aufgaben nicht selbst oder aufgrund ihrer besonderen Situation nur unzureichend erbringen können oder wollen, sollte die erste Maßnahme immer die Förderung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sein. Wir fordern und unterstützen jede Form des Ausbaus der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen. Hier sind Landesmittel auch besser aufgehoben als durch eine Verteilung der Steuermittel nach „Gutsherrenart“. Für uns Freie Demokraten ist dabei besonders wichtig, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit demokratisch kontrolliert und legitimiert wird. Daher setzen wir uns dafür ein, interkommunale parlamentarische Versammlungen zu ermöglichen.
In Bezug auf die Straßenausbaubeiträge sind wir Freie Demokraten der Auffassung, dass die Kommunen in der Lage sein müssen, ihren Aufgaben nachzukommen und über die entsprechende finanzielle Ausstattung zu verfügen. Da dies vor allem im ländlichen Raum nicht der Fall ist, gleichzeitig dort der Investitionsstau aber besonders groß ist, wollen wir eine bessere Ausstattung gerade der kreisangehörigen Kommunen und der Kommunen mit vielen Kilometern Straße in ihrer Baulast erreichen. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, dass sie sowohl die Straßen sanieren als auch die Beiträge abschaffen können. Die Bedarfe der Kommunen für die Instandhaltung und Sanierung ihrer kommunalen Straßen müssen im KFA entsprechend berücksichtigt werden. Wir wollen die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich entlasten. Mit diesem Vorgehen wahren wir die kommunale Selbstverwaltung und geben den Kommunen durch die Gewährung adäquater finanzieller Mittel die Möglichkeit, eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzunehmen. Wir wollen das Programm „laufende Zuweisungen für Straßen kommunaler Träger“ von jeweils 18 auf 78 Millionen Euro anheben. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung stehen und sich an der Anzahl der Straßenkilometer in Baulast der Kommune orientieren. Letztlich muss aber die Entscheidung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aber eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde bleiben, wie sie ihren Investitionshaushalt ausfinanzieren will.
Die Linke: Die Finanzausstattung der Kommunen hängt ganz wesentlich nicht nur von den Kommunalen Steuereinnahmen ab, sondern davon, dass die Kommunen die Aufgaben, die ihnen von Land und Bund zugewiesen werden, angemessen ausgestattet werden. Das Land ist gegenwärtig in seinen Möglichkeiten durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt und muss selbst Investitionen aus laufenden Einnahmen finanzieren. Es besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf auf der Einnahmeseite des Landes. Die Linke setzt sich daher für eine Wiedererhebung der Vermögensteuer als auch für Änderungen bei der Erbschaftsteuer ein, die insbesondere Unternehmenserbschaften deutlich höher besteuert. Beide Steuern stehen dem Aufkommen nach den Ländern zu. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen bieten also auch Spielräume für das Land die Kommunen deutlich besser finanziell auszustatten.
Auf der Grundlage besserer Einnahmen wollen wir die Mittel für die Kommunen im KFA deutlich aufstocken und den KFA im Rahmen der anstehenden Evaluation anpassen. Außerdem wollen wir die Möglichkeiten, kommunale Investitionen mit Krediten zu finanzieren, nutzen und diese durch Landesmittel finanzieren. Dabei sollen die Kommunen Kredite aufnehmen, bei denen das Land Tilgung und Zinsen vollständig übernimmt. So kann auch das Land wieder Investitionen über Kredite finanzieren.
Wichtig ist hierbei, dass die Kommunen selbst entscheiden, wofür das Geld im Einzelnen verwendet wird. Wir haben dies bereits explizit in einem Gesetzentwurf für Schulen ausformuliert, für weitere kommunale Investitionen wäre ein solches Vorgehen zu prüfen.
7. Was sollte das Land gegen Steueroasen in Hessen unternehmen?
CDU: Die Festlegung der Hebesätze kommunaler Steuern, insbesondere der Gewerbesteuer obliegt der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Als CDU Hessen stehen wir zu diesem Grundsatz ebenso wie zum Subsidiaritätsprinzip und wollen Kommunen mehr Freiheiten eröffnen. Über die nivellierten Steuersätze im Kommunalen Finanzausgleich findet hierbei ein Ausgleich statt, der die Freiheit der Kommunen nicht einschränkt. Zudem findet durch die Heimatumlage ein finanzieller Ausgleich zwischen einnahmestarken und einnahmeschwächeren Kommunen statt. Dass es in Hessen „Steueroasen“ gäbe, können wir vor diesem Hintergrund nicht erkennen.
Klar ist für uns auch: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Unser Kampf gilt daher der Steuervermeidung in Steueroasen in der Welt. Die hessische Steuerverwaltung ist personell, organisatorisch und auch technisch gut aufgestellt. Schon heute nimmt das Land eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Steuerkriminalität sowie aggressive Steuervermeidungsstrategien ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit. Wir werden daher die Steuerverwaltung weiterhin stark aufstellen und den Fachkräftebedarf in der Finanzverwaltung durch optimale Bedingungen sichern. Dadurch war es beispielsweise möglich, federführend in Hessen und gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt die “Panama Papers” auszuwerten. Über eine Million Dokumente zu rund 3.000 Offshore-Firmen wurden ausgewertet und an Steuerbehörden im In- und Ausland weitergegeben. Dank dieser Arbeit konnten zahlreiche Steuerkriminelle weltweit gestellt werden. Auch die „Paradise Papers“ und weitere Daten-Leaks hat die hessische Steuerverwaltung erfolgreich ausgewertet. Neben den rein finanziellen Ergebnissen hat vor allem die Signalwirkung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Aktuell setzt Hessen mit dem Ankauf der Pandora-Papers seinen konsequenten Kampf gegen Steuerkriminalität fort.
SPD: Bei den Gewerbesteuerhebesätzen gibt es eine Untergrenze von 200 Punkten. Eine Erhöhung dieser Untergrenze liegt nicht in der Landeskompetenz. Die Erhebung bzw. Festsetzung von Steuern liegt in der Eigenverantwortung der Landkreise. Wir wollen und können nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Bei der für 2024 anstehenden Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs werden wir prüfen, ob ein noch größerer Ausgleichsmechanismus zwischen steuerstarken und –schwachen Kommunen notwendig ist.
Grüne: Das Land Hessen verfügt über eine leistungsfähige, motivierte und gut ausgestattete Steuerverwaltung, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestärkt wurde und weiter gestärkt wird. In den vergangenen Jahren wurden in erheblichem Umfang zusätzliche Stellen in der Steuer- und Finanzverwaltung geschaffen, insbesondere im Bereich der Betriebsprüfung. Zudem wurden seit 2017 rund 3.700 Anwärter*innen eingestellt und ausgebildet. Parallel dazu sind die Prozesse und Abläufe mit einer großen Strukturreform deutlich verbessert worden. Entscheidend sind auch Investitionen in die IT, um auch zukünftig erfolgreich für mehr Steuergerechtigkeit kämpfen zu können.
In Bezug auf die sogenannten Gewerbesteueroasen sollen die hessischen Finanzämter vor Ort Briefkastenfirmen und aggressive Steuergestaltungen von Unternehmen melden und erfassen, um noch gezieltere Betriebsprüfungen zu ermöglichen. Überlegungen auf Bundesebene hinsichtlich der Erhöhungen des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer stehen wir offen gegenüber.
FDP: Der an Gemeinden gerichtete Vorwurf, mit niedrigen Gewerbesteuern Gewerbesteuerdumping zu betreiben, Briefkastenfirmen zu züchten, Nährboden für Steuerhinterziehung zu sein und unsolidarisch zu handeln, ist bekannt. Schließlich führen deutlich unterdurchschnittliche Hebesätze in der Gewerbesteuer dazu, dass Firmen aus den Nachbarkommunen in die “Oasen” abwandern. Folgerichtig müssen Finanzämter verstärkt gegen Firmen vorgehen, die ihren Betriebssitz nur zum Schein verlegen. Ebenso folgerichtig fordern Verbände und Steuerrechtsexperten seit Jahren eine Reform der Gewerbesteuer, um Ungleichheiten durch den Steuerwettbewerb vorzubeugen.
Wir Freien Demokraten wollen daher im Zuge der angestrebten Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den deutschen Sonderweg der Gewerbesteuer beenden. Die Finanzierung der Kommunen muss auf eine andere Grundlage gestellt und die Gewerbesteuer ersetzt werden, zum Beispiel durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftssteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer. Ebenso wollen wir uns für eine überfällige Reform des Finanzausgleichs in Hessen einsetzen.
Allein 10,78 von 100 Euro Gewerbesteuer führen die Gemeinden an das Land ab. Das ist infolge der Heimatumlage doppelt so viel wie in anderen Bundesländern. Obwohl die Mittel an die Kommunen zurückfließen, kommt es zu einem Autonomieverlust, weil das Land bestimmt, für welche Leistungen diese Mittel eingesetzt werden müssen.
Hessen entzieht also den Gemeinden Einnahmen aus der Gewerbesteuer, um sie dann scheinbar großzügig nach eigenem Ermessen umzuverteilen. Bei der Projektförderung ist der Autonomieverlust offensichtlich. Nicht die Gemeinden, sondern das Land entscheidet darüber, welche Zwecke gefördert werden.
Zudem ist die Entlastung relativ armer Gemeinden falsch gestaltet. Eine Sonderumlage für gewerbesteuerstarke Gemeinden macht keinen Sinn, da bereits eine Finanzausgleichsumlage für steuerstarke Gemeinden existiert, die man bei Bedarf stärker anspannen kann. Fazit: Die von der schwarz-grünen Landesregierung so gelobte Heimatumlage macht den Finanzausgleich unnötig kompliziert, vermindert die kommunale Finanzautonomie und erzeugt keine systematischen Ausgleichseffekte zwischen den Gemeinden. Das heutige kommunale Finanzsystem gewichtet die Finanzautonomie zu gering und überfrachtet den Finanzausgleich mit unnötigen Elementen. Aus liberaler Sicht muss das Reformziel lauten:
Eine große Finanzreform muss eigentlich bei den tragenden Gemeindesteuern ansetzen. Zu denken ist dabei, wie erwähnt, an ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer und einen Ersatz der Gewerbesteuerdurch eine kommunale Wertschöpfungsteuer.
Die Entzerrung des Steuerverbundes sollte auf der Landesebene durch eine Verschlankung des kommunalen Finanzausgleichs ergänzt werden – nach dem Motto: weg mit der Hessenkasse, weniger Zweckzuweisungen, mehr Schlüsselzuweisungen. Der lenkende Einfluss des Landes würde damit geschwächt, die kommunale Selbstverwaltung und Selbstverantwortung dagegen gestärkt. Zudem ergäbe sich eine systematische, der Systemlogik folgende Annäherung der Finanzkraftpositionen der Gemeinden. Mehr Finanzautonomie und weniger Finanzausgleich ist also kein Zielkonflikt. Die genannten Maßnahmen erhöhen die Finanzautonomie der Gemeinden, ohne die zentralen Ziele des kommunalen Finanzausgleichs zu gefährden. Die Verschlankung des Systems würde seine Zielkonformität sogar verbessern.
Hinzu kommt, dass Schlüsselzuweisungen frei verwendbar sind. Insoweit beeinträchtigen sie die Finanzautonomie der Gemeinden nicht. Im Gegensatz dazu werden die Gemeinden durch zweckgebundene Zuweisungen am goldenen Zügel der derzeitigen Landesregierung geführt und treffen daher nicht die aus ihrer Sicht besten Entscheidungen.
Die Linke: Sogenannte Steueroasen auf Kommunaler Ebene sind solche Kommunen, die durch besonders niedrige Hebesätze bei der Gewerbesteuer einen Steuerwettbewerb betreiben. Dabei handelt es sich üblicherweise um Kommunen, die besonders Steuerstark und daher nicht auf höhere, angemessene Hebesätze angewiesen sind. Diese Kommunen versuchen auf diese Weise Standortvorteile für Unternehmen zu schaffen. Leider reduziert diese Art Steuerwettbewerb das Steueraufkommen der Kommunen insgesamt.
Um diesem Problem zu begegnen, sieht der Kommunale Finanzausgleich (KFA) Nivellierungshebesätze vor. Diese beschreiben einen Hebesatz, der für die Berechnung der Steuerkraft der Kommunen angenommen wird. Die Einnahmen, von Kommunen, die einen niedrigeren Hebesatz anwenden, gehen also mit einem höheren angenommenen (nivellierten) Hebesatz in die Steuerkraftberechnung in den KFA ein. Der bisherige KFA sieht keinen Mechanismus vor, um die Nivellierungshebesätze regelmäßig anzupassen. In einer solchen regelmäßigen Anpassung der Nivellierungshebesätze bestünde eine Möglichkeit, um zu angemessenen Hebesätzen in den Kommunen beizutragen. Etwa indem die im KFA vorgesehen Nivellierungshebesätze regelmäßig an einen gewichteten Mittelwert angepasst werden, der die tatsächlichen durchschnittlichen Hebesätze widerspiegelt. Außerdem könnte man besonders niedrige Hebesätze im KFA besonders berücksichtigen –Kommunen, die Nivellierungshebesätze besonders stark unterschreiten, könnten beispielsweise bei der Berechnung der Steuerkraft im KFA besonders benachteiligt werden. Damit würde diese Art des Steuerwettbewerbs besonders unattraktiv.
Insgesamt müssen sich solche Regelungen aber in ein KFA-Gesamtkonzept einfügen und eine Finanzausstattung aller Kommunen gesichert werden. Entscheidend ist dafür auch eine faire Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen auf der Grundlage eines gerechten Steuersystems.
8. Wie wollen Sie die Kommunen von der ausufernden Bürokratie, zum Beispiel bei Förderprogrammen, entlasten?
CDU: Es ist unser Leitmotiv als CDU Hessen, den Kommunen mehr Handlungsspielräume einzuräumen, subsidiäre Entscheidungen zu ermöglichen und weniger Mittel mit einer Zweckbindung zu versehen. In den vergangenen Jahren wurden viele wichtige und sinnvolle Förderprogramme und Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Im Hinblick auf eine Entbürokratisierung werden wir alle Fördermittel des Landes einer Evaluierung durch eine gemeinsame Kommission unter Führung des Hessischen Finanzministeriums im Hinblick auf Vereinfachungsmöglichkeiten und ihre Wirksamkeit unterziehen. Förderprogramme, die mit übermäßig viel Bürokratie und Aufwand verbunden sind, werden eingespart. Vielmehr werden wir die Eigenverantwortung in der kommunalen Förderung ausbauen und unsere Förderpolitik in diesem Sinne strukturell weiterentwickeln. So soll beispielsweise mehr Freiheit bei der Mittelverwendung möglich sein.
Kleine Kommunen haben oftmals nicht die personellen Ressourcen, um jedes Förderprogramm zu nutzen. Insbesondere wenn es sich um einen Förderwettbewerb handelt, scheuen kleine Kommunen oft den zeitlichen Aufwand für einen Förderantrag. Wir wollen deshalb die Fördermodalitäten des Landes vereinfachen und Förderprogramme bündeln. Wir wollen gerade im Sinne kleinerer Kommunen auch die Antragstellung und Abwicklung deutlich vereinfachen und eine sinnvolle, niedrigschwellige Beratung der Kommunen und Vereine sicherstellen. Dadurch soll jede Kommune – unabhängig von ihren personellen Ressourcen – die Möglichkeit haben, sich um eine Förderung zu bewerben.
Wir prüfen, ob die Nutzung von so genannten „NullBescheiden” ein gangbarer Weg sein kann, um Förderverfahren zu entbürokratisieren und eine schnelle und zielgenaue Förderung der Kommunen und damit auch einen schnellen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Wir werden zudem die wichtige Stelle des Förderlotsen beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport erhalten und personell massiv ausbauen, um unsere Kommunen und Vereine noch besser als bisher bei der Fördermittelakquise zu unterstützen. Diese Beratung soll künftig ganzheitlich erfolgen und sich deshalb auch auf die Vernetzung mit Fördermöglichkeiten anderer Ebenen (EU und Bund) erstrecken.
SPD: Um eine effektive Entlastung der Kommunen im Bereich der Antragsstellung von Förderprogrammen zu erreichen, unterstützen wir die Bundesregierung bei ihren Bemühungen zum Bürokratieabbau. Die kürzlich vereinbarten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz begrüßen wir ausdrücklich. Auf Landesebene werden wir eignen Förderprogrammen einem Bürokratie-Check unterziehen.
Grüne: Im Austausch mit den Kommunen wurde die Kommunalfinanzierung weiterentwickelt, um die Politik vor Ort noch verlässlicher und bürokratieärmer auszugestalten und die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern. So machen die freien, 4 nicht zweckgebundenen, Schlüsselzuweisungen für die Kommunen einen Großteil der Mittel im kommunalen Finanzausgleich aus. Für die kommunalen Investitionsprogramme wurden zudem die Laufzeiten verlängert und im Zuge der Corona-Krise wurden die Städte, Gemeinden und Landkreise durch vorzeitige pauschale Auszahlung von Fördermitteln schnell und bürokratiearm unterstützt.
Wir tun bereits viel, um Bürokratie abzubauen und den Kommunen im Bereich der Förderprogramme zahlreiche Ansprechpartner*innen zur Seite zu stellen. Beispiele sind Beratungsangebote von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), der Landesenergieagentur oder der AG Nahmobilität Hessen, die kostenlos und fachlich fundiert beraten.
FDP: siehe Antwort auf Frage 6.
Die Linke: Förderprogramme müssen für die Kommunen zu bewältigen sein. Dafür braucht es eine gute Personalausstattung, die auch finanziert wird. Daneben müssen Antragsverfahren vereinfacht, und die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent genutzt werden.
9. Wie wird eine zukunftsfähige Finanzierung des Landeswohlfahrtverbandes sichergestellt?
CDU: Der Landeswohlfahrtsverband leistet in Hessen eine wichtige Aufgabe im Bereich der sozialen Sicherung. Es ist daher unabdingbar, dass eine solide und zukunftsfähige Finanzierung sichergestellt ist.
Grundsätzlich ist die des LWV im § 14 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen geregelt. Die Finanzierung steht dabei auf drei Säulen. Die Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, die Finanzzuweisung des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich und eigene Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger).
Diese dreigliedrige Finanzierung wollen wir beibehalten. Das Land Hessen soll dabei auch weiterhin einen angemessenen Anteil übernehmen.
SPD: Unserer Auffassung nach muss der Landeswohlfahrtsverband aufgrund der steigenden Bedarfe entsprechend finanziell auch aus originären Mitteln des Landeshaushaltes ausgestattet werden, dass dieser die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig umsetzen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen gerecht werden kann. Die Mittel sind in den Folgehaushalten an den wachsenden Bedarf anzupassen.
Grüne: Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) wird über die Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, über Finanzzuweisungen des Landes Hessen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und durch eigene Einnahmen finanziert.
Der LWV Hessen erhält über den KFA Finanz- und Investitionszuweisungen. Soweit er staatliche Aufgaben erfüllt, erstattet das Land jährlich den Aufwand, der nach Abzug der entsprechenden Erträge und Einzahlungen verbleibt. Die Zuweisungen des Landes im KFA für den LWV Hessen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert.
FDP: Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, aber auch für Einrichtungsträger, ist in Hessen der Landeswohlfahrtsverband (LWV). Im Zentrum der Arbeit des LWV stehen seit fünfundsechzig Jahren die Menschen mit Behinderung, deren Wohl, deren Gesundheit und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der LWV ist somit Motor der Inklusion in Hessen und soll dies auch während und nach der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene bleiben. Wir sprechen uns daher für den LWV als ausschließlichen überregionalen Träger der Eingliederungshilfe nach dem Lebensabschnittsmodell aus.
Die Freien Demokraten halten eine hohe, vergleichbare Qualität der Hilfen und eine landesweit operierende Kontrolle für wesentliche Grundpfeiler kostensparender, aber den Menschen zugutekommender Angebote. Dies stellt aus unserer Sicht ausschließlich der LWV sicher. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des LWV mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden muss im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter intensiviert werden. Durch diese landesweite Kooperation wird gewährleistet, dass es hessenweit gleiche Chancen für alle Betroffenen gibt, die Menschen im Mittelpunkt des Handelns stehen und es bei einer fairen Lastenverteilung bleibt. Nur so wird liberale Chancengerechtigkeit erreicht.
Die Freien Demokraten wollen die Förderschulen des LWV zu Orten gemeinsamen Lernens weiterentwickeln, anstatt diese aufzulösen und Unsicherheit bei Eltern und Lehrerkollegien zu schüren. In den Förderschulen des LWV wird jungen Menschen die weltbeste Bildung vollumfänglich zuteil – dies muss auch in Zukunft Bestand haben und wo nötig durch bauliche Maßnahmen an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, denn auch hier wird unser freidemokratisches Credo der besten Bildung vollumfänglich umgesetzt.
Die FDP-Fraktion im Landeswohlfahrtsverband Hessen setzt sich daher auch für eine Sicherung der zukunftsfähigen Finanzen des LWV ein. Dies hat entsprechend Eingang in den LWV-Koalitionsvertrag gefunden, wie folgt:
Die Landkreise und kreisfreien Städte finanzieren durch die Verbandsumlage einen Großteil des Haushaltes des LWV Hessen. Wir werden die LWV-Umlage weiterhin sparsam verwalten und nur in der erforderlichen Höhe erheben. Das Verfahren, keine übermäßigen Rücklagen anzuhäufen, sondern überschüssige Mittel umgehend wieder in den Haushalt einzuspeisen, werden wir beibehalten.
Wir stellen fest, dass die Aufwendungen des LWV bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich vorgegeben sind. Wir sind uns einig, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerledigung durch den LWV im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beachtet werden muss.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Finanzierung der Eingliederungshilfe bei wachsender Inanspruchnahme von Leistungsansprüchen weiterhin gesichert ist. Aktuell müssen wir auch künftig von einer jährlichen Steigerung der Fallzahlen ausgehen (2021: 1.300 neue Fälle). Das Land ist für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen für gesetzlich verpflichtende Aufgaben über den kommunalen Finanzausgleich zuständig. Wir erwarten daher vom Land, seine direkten Zuweisungen für die Leistungen des LWV gemäß der wachsenden Aufgaben dringend anzupassen.
Der Haushalt des LWV muss daher auch weiterhin unter das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gestellt werden. Wir werden hierzu die Doppelstrategie aus der Mobilisierung von Zuschüssen oder Erstattung von anderen Trägern bzw. sachgerechter Verortung der Leistungen sowie Sparanstrengungen im Verband weiterverfolgen. Um diesen Weg weiter zu verfolgen, wollen wir das Fördermittelmanagement bündeln und mit den entsprechend notwendigen Kompetenzen und Personalmitteln ausstatten.
Die Landesregierung bestätigt die bisherigen Bemühungen der Verbandsspitze, nicht sachgerecht zugeordnete, systemwidrige Leistungen durch die eigentlich zuständigen Kostenträger zu finanzieren. Wir sehen den Bund und das Land in der Verantwortung, die kommunale Familie vor Kosten zu schützen, die von den originären Kostenträgern – Bund, Land oder Sozialversicherungen – zu finanzieren sind, beispielsweise Pflege- und Krankenversicherungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Wir werden hier an Lösungen mitarbeiten. Sollte das Land Hessen dem LWV neue Aufgaben übertragen, so werden wir uns dafür einsetzen, dass diese dem Konnexitätsprinzip entsprechend vollumfänglich vom Land und nicht von den Kommunen über die Verbandsumlage finanziert werden.
Wir müssen die Erkenntnisse des Haushaltsaufstellungsverfahrens besser nutzen. Als Teil unserer Strategie wollen wir verbandsintern Spar- und Kostenreduktionsanstrengungen realisieren. Hierzu müssen wir insbesondere im Bereich der Gewährung von Leistungen die gewissenhafte Kontrolle der Ausgaben fortsetzen. Das Verfahren der Haushaltsanmeldung werden wir weiter verfeinern und damit verbessern.
Wir wollen das innovative Finanzmanagement fortsetzen. Den erfolgreichen Weg des funktionalen und nachhaltigen Einsetzens der Liquidität zugunsten der Kreise und Städte werden wir dazu fortsetzen. Die Finanzierung von Investitionen aus dem Cashflow und die Vergabe von Darlehen an Vitos sind innovative Mittel der Finanzverwaltung. Wir unterstützen die Anstrengungen, proaktiv weitere Wege zu suchen, um die Liquidität sinnvoll und im Interesse des „Konzerns LWV“ und zum Vorteil unserer Träger zu nutzen.
Die Linke: Angesichts der zunehmenden Zuweisungen von Aufgaben durch das Land erscheint eine hälftige Finanzierung durch Kommunen und Land nicht mehr angemessen. Daher ist aus unserer Sicht eine Ausweitung der Finanzierung durch das Land erforderlich.
10. Welche Schwerpunkte wollen Sie im Rahmen der Evaluation des KFA setzen?
CDU: Wir wollen den Kommunalen Finanzausgleich im Zuge der Evaluierung auf eine neue Grundlage stellen. Dies soll im Einklang und als Ergebnis eines Dialogs auf Augenhöhe mit den Kommunen erfolgen.
Die Rekordzuweisungen an die Kommunen werden wir dabei aufrechterhalten und eine Neubewertung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und der Zentrumlast vornehmen. Bei der Neugestaltung der Finanzzuweisungen ist unser Leitmotiv, den Kommunen mehr Handlungsspielräume zu gewähren, subsidiäre Entscheidungen zu ermöglichen und weniger Mittel mit einer Zweckbindung zu versehen. Kleine und zersiedelte Kommunen wollen wir durch einen höheren „Zersiedlungsfaktor“ im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches unterstützen.
Im Übrigen wird auf die Antworten der vorherigen Fragen verwiesen.
SPD: Den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) werden wir reformieren. Die Kommunen als Keimzelle unserer Demokratie brauchen mehr finanzielle Handlungsspielräume. Zukunftsweisende Kooperationen zwischen Kommunen werden wir besonders fördern. Landesmittel wird die SPD zu fairen Teilen auf Stadt und Land verteilen. Beim KFA werden wir dazu einen Faktor initiieren, der insbesondere strukturschwache und ländliche Räume berücksichtigt.
Grüne: Ein Großteil der Entscheidungen, die den Alltag der Menschen betreffen, wird in den Kommunen getroffen. Diese werden durch ehrenamtliches Engagement der Bürger*innen selbst getragen. Wir wollen, dass das ehrenamtliche Engagement der Mitbürger*innen vor Ort in der Kommunalpolitik Spaß macht und sich nicht in Spardebatten erschöpft. Denn die Kommunen und die ehrenamtlich engagierten Menschen erbringen einen großen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen den Kommunen daher weiterhin die erforderlichen Geldmittel zur Durchführung der übertragenen Aufgaben zusichern und stellen ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung. Nur gut finanzierte Kommunen können Klimapolitik gestalten, Digitalisierung vorantreiben, den sozialen Ausgleich vor Ort wahren und Bildungsgerechtigkeit leben. Bei der Verteilung der auf Hessen entfallenen Steuereinnahmen setzen wir uns für eine faire Verteilung zwischen dem Land und den Kommunen, aber auch zwischen den Kommunen selbst ein. In diesem Sinne werden wir den kommunalen Finanzausgleich (KFA) weiterentwickeln
FDP: Der Kommunale Finanzausgleich muss insgesamt überarbeitet werden, insbesondere bzgl. der Mittel für den ÖPNV, Krankenhäuser und Asyl/Flüchtlinge. Für uns Freie Demokraten ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von besonderer Bedeutung, dass die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Städte und Gemeinden erhalten bleibt. Gerade in Zeiten der Krise, wie wir sie gegenwärtig mit den Herausforderungen der geopolitischen Lage erleben, gewinnt dieser Aspekt besondere Bedeutung. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen haben auch auf die Städte und Gemeinden Einfluss, die zudem immer noch mit den finanziellen Einbußen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Die Städte und Gemeinden sind in der Regel die ersten Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger; hier haben die Handlungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen eine ganz besondere Bedeutung für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Die Sofortmaßnahmen zur Krisenbewältigung lösen jedoch die bestehenden langfristigen Herausforderungen nicht. Wir Freie Demokraten wollen langfristig die kommunale Selbstverwaltung erhalten und stärken und nicht schwächen und dazu auch die finanzielle Souveränität der Städte und Gemeinden erweitern. Dazu bedarf es einer langfristig ausreichenden Finanzausstattung der Städte und Gemeinden, einer vollständigen Übernahme sämtlicher Kosten für ihnen übertragene Aufgaben und eines Ausbaus der kommunalen Zusammenarbeit, um bei grundsätzlicher Wahrung der gewachsenen Strukturen den Veränderungen Rechnung zu tragen. Die unbedingte Wahrung des Konnexitätsprinzips (wer Aufgaben auf die Städte und Gemeinden überträgt, hat die damit verbundenen Kosten vollständig auszugleichen) bei gleichzeitiger Schaffung von Anreizen für eine effiziente und sparsame Mittelverwendung ist für uns ein zentraler Baustein zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
Die hessische FDP fordert daher eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs auf Basis des von den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen festgelegten Finanzbedarfs. Dazu setzen wir auf folgende Eckpunkte:
1. Faire Chancen für die Kommunen bei der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Die Hauptkriterien für eine sachgemäße Neuordnung sind
- · der Erhalt kommunaler Selbstverwaltung,
- · der Grundsatz der Konnexität,
- · das Kostdeckungsprinzip in den kommunalen Gebührenhaushalten,
- · Anreize für eine wirtschaftliche kommunale Aufgabenerledigung und für interkommunale Kooperation aufgrund der demografischen Entwicklungen
- · Erhöhung der Schlüsselzuweisungen statt „goldener Zügel“ über Finanz- und Investitionszuweisungen
- · Aufwandsorientierte (Leistungsgesetze wie Jugend- und Sozialhilfe) bzw. ortsspezifische (z.B. Asylunterbringung) und
- · nicht einwohnerorientierte Finanzbedarfsermittlung.
2. Sachgemäße Festlegung des Finanzbedarfs der Kommunen gewährleisten statt kommunalfeindlicher Politik der Landesregierung. Vor diesem Hintergrund kritisiert die FDP-Hessen vor allem, dass die Hessische Landesregierung bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches die Position der Kommunalen Spitzenverbände in Hessen vor allem zur sachgemäßen Festlegung des Finanzbedarfs nicht übernommen hat. Der von schwarz-grün vorgelegte Kommunale Finanzausgleich ist damit nicht in der Lage, über mehrere Legislaturperioden hinweg, eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für die hessischen Kommunen darzustellen.
3. Finanzierungsdefizit der Kommunen beheben statt schwarzgrüner Gängelung Die kommunale Steuererhöhungsspirale bei der Grund- und Gewerbesteuer, die mit der jährlichen Anpassung der Nivellierungssätze in Gang gesetzt wurde, bevormundet die Kommunen. Schwarzgrün behandelt die Kommunen als nachgeordnete Behörden. Mit den aufgezwungenen Steuererhöhungen senkt die schwarzgrüne Koalition künstlich den Finanzbedarf der Kommunen. Letztlich zwingt die Landesregierung die Kommunen, Steuern unsachgemäß zu erhöhen, weil sie keine Kraft hat, in ihrem Landeshaushalt zu sparen, um die Kommunen mit angemessenen Mitteln auszustatten.
So richtig der Weg war, defizitäre Kommunen mithilfe des Schutzschirms eine finanzielle Perspektive zu geben und dabei diese an Sparmaßnahmen zu koppeln, so ist festzustellen, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen insgesamt entgegen vorheriger Versprechen, vor allem der Grünen, insgesamt nicht ausreichend ist und nach dem vorgelegten Berechnungsmodell die Kommunen in Summe weiterhin ein Finanzierungsdefizit haben werden
Die Linke: Insgesamt ist unser Ziel, bei der KFA-Reform für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Dabei sollten vor allem die Schlüsselzuweisungen ausgeweitet werden, um die Kommunen handlungsfähig zu machen, und so die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Kommunen als der Ort, an dem Politik für die meisten Menschen greifbar wird, soll ein Ort sein, an dem gestaltet wird und nicht nur über die nächste Kürzung entschieden werden muss. Wie bereits beschrieben, wollen wir auch auf eine Anpassung der Nivellierungshebesätze hinwirken. Es ist etwa zu diskutieren, ob und wie diese regelmäßig an die tatsächlichen Steuersätze angepasst werden können. Damit soll Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen unterbunden werden.
Der aktuell gültige KFA hat sich in seiner Form überlebt. Der ursprüngliche Ansatz, die Kommunen aufgrund eines ermittelten Bedarfs auszustatten, ist daran gescheitert, dass die Bedarfszumessung zu niedrig ausfiel. Faktisch hat das Land durch Ergänzungszuweisungen versucht Abhilfe zu schaffen. Dabei sind die Kommunen aber von der jeweiligen Kassenlage des Landes abhängig. Der von Anfang an vorgesehene Stabilitätsansatz als freiwillige Leistung des Landes, ist grundsätzlich sicher ein sinnvolles Mittel, um eine Unwucht im KFA abzufedern. Allerdings hat dieser mittlerweile ein Ausmaß erreicht, dass deutlich macht, dass die Bedarfsermittlung nicht adäquat ist.
Schon im Verfahren bei der Ermittlung des Bedarfs für Pflichtaufgaben besteht aus unserer Sicht korrekturbedarf. Gegenwärtig ist es so, dass Pflichtaufgaben zwar vom Land gedeckt werden müssen, allerdings hat die schwarz-grüne Landesregierung weitreichend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht sich dabei an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen zu orientieren. Mit der Einführung des sogenannten Korridorverfahrens für die Ermittlung der finanziellen Mindestausstattung hat das Land ca. neun Prozent der tatsächlichen Ausgaben der Kommunen, d. h. rund ein Milliarde Euro nicht als Bedarf anerkannt. Das so genannte Korridormodell unterstellt hohen Aufgaben eine Unwirtschaftlichkeit, die durch nichts belegt ist. Faktisch wird damit das Finanzvolumen des KFA das zwischen dem Land und den Kommunen geteilt wird gekürzt. Bei einer Neuordnung des KFA müsste dies korrigiert werden.