Das überparteiliche Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ begrüßt, dass Nordrhein-Westfalen mit einem Vorschlag in die Debatte um eine Altschulden-Lösung des Landes und des Bundes eingestiegen ist. Zugleich betonen die Sprecher, dass dies nicht allein durch die kommunale Familie finanziert werden kann, weil dies eine angemessene Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen verhindere.
Noch ist Nordrhein-Westfalen das letzte Bundesland, das keine Lösung für die Altschulden seiner Kommunen hatte. Dies soll sich 2024 ändern, wie die Landesregierung nun mitgeteilt hat. NRW werde dann in eine Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik „einsteigen“. Eine Altschulden-Lösung des Landes zählt seit vielen Jahren zu den zentralen Forderungen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich finanzschwache Kommunen zusammengeschlossen haben. Folglich begrüßt das parteiübergreifende Bündnis die Mitteilung des Landes und wartet nun auf die konkrete Regelung. „Es ist gut, dass Nordrhein-Westfalen seine konkrete Absicht erklärt hat. Zugleich wird noch einmal ganz deutlich, wie wichtig auch eine Beteiligung des Bundes an einer Altschuldenlösung ist“, sagten Christoph Gerbersmann und Martin Murrack, Sprecher von „Für die Würde unserer Städte“.
Für die nun folgenden Gespräche über die konkrete Regelung in NRW formulieren die finanzschwachen Kommunen drei Erwartungen:
- Die Lösung darf nicht zu Lasten der Verbundmasse gehen. Wenn Kommunen die Hälfte ihrer Schulden abgenommen wird, ihnen zugleich aber an anderer Stelle (Schlüsselzuweisungen) Finanzmittel entzogen werden, fehlt das ohnehin knapp bemessene Geld für die laufende Aufgabenerfüllung. Sie könnten am Ende sogar Verluste verzeichnen.
- Die Lösung darf nicht zu Lasten der kommunalen Familie gehen. Würde die Finanzierung der Lösung durch eine Umverteilung kommunalen Geldes erfolgen, würde man die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände gegeneinander ausspielen.
- Die Lösung muss auch einen Ansatz enthalten, der Neuschulden verhindert. Das bedeutet, dass die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung benötigen, um vor allem auch Pflichtaufgaben zu erfüllen, ohne erneut Kredite aufnehmen zu müssen. Dieser Punkt ist auch mit der Verbundmasse verknüpft. Würde man in sie eingreifen, würde man die Kommunen zu neuen Schulden treiben.
In der Mitteilung der Landesregierung wird darüber hinaus angekündigt, Investitionsauszahlungen in Höhe von mindestens sechs Milliarden Euro für Sanierung und Ausbau kommunaler Infrastruktur mit Fokus auf den Klimaschutz vorziehen. Das Aktionsbündnis sieht darin eine Anerkennung eines zentralen Problems: Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren, um ihre Schuldenlast aus eigener Kraft zu senken, zahlreiche Investitionen aufgeschoben, auch bei Zukunftsthemen wie dem Klimaschutz. Diese Investitionen müssen dringend nachgeholt werden. Dies kann allerdings nicht gelingen, wenn ausschließlich kommunales Geld umverteilt wird. Es braucht dafür zwingend zusätzliche Finanzmittel.
Das Land spricht außerdem davon, dass Kommunen mit besonders hohen Schulden „besonders effektiv“ entlastet werden sollen. „Für die Würde unserer Städte“ betont, wie wichtig eine solche Spitzenlast-Regelung ist. Nur wenn die am stärksten Betroffenen wirksam entlastet werden, kann die Schere zwischen armen und reichen Kommunen verringert werden. Andernfalls würden die hoch verschuldeten Kommunen noch weiter abgehängt.
Für all das ist eine Beteiligung des Bundes von großer Bedeutung. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist eine solche Altschuldenlösung als „einmaliger Kraftakt“ angekündigt. Diese käme allen finanzschwachen Kommunen in Deutschland und damit sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Allein das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vertritt rund 8,5 Millionen Menschen.