Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ begrüßt, dass Bewegung in die Diskussion kommt, und betont, dass es nun auf die weiteren Gespräche ankommt. Dabei plädiert es für sein Modell der Verteilung der Anteile zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Sprecher des Aktionsbündnisses “Für die Würde unserer Städte”, Christoph Gerbersmann (Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Hagen) und Martin Murrack (Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg), erklärten am 4. Juni 2024:
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrem Vorschlag Bewegung in die Frage der Altschulden aus Liquiditätskrediten bringt. Nachdem der Vorschlag im vergangenen Jahr eine Bundesbeteiligung nicht möglich gemacht hatte, hat das NRW-Kabinett nun einen substantiellen finanziellen Eigenanteil angekündigt. Jährlich 250 Millionen Euro über 30 Jahre sind auch angesichts der angespannten Haushaltslage im Land ein wichtiger Schritt.
Alle Detailfragen sind noch offen. Für eine abschließende Bewertung des Konzepts kommt es deshalb auf die weiteren Gespräche zur Ausgestaltung an. Das Aktionsbündnis hält dabei an seinem Modell fest. Dieses sieht jeweils 25 Prozent Anteil von Land und Kommune sowie 50 Prozent Bundesbeteiligung vor. Übertragen auf den Vorschlag der Landesregierung würde dies 250 Millionen Euro des Landes, 250 Millionen Euro der Kommunen und 500 Millionen Euro des Bundes bedeuten. So ergäbe sich ein schlüssiges Gesamtkonzept, das allen betroffenen Kommunen hilft.
Besonders begrüßen wir, dass Ministerpräsident Hendrik Wüst einen Austausch mit unserem Aktionsbündnis noch im Juni angekündigt hat. Wir werden konstruktiv und mit unserer großen kommunalen Erfahrung in dieses Gespräch gehen. Und die Kommunen sind wie erwähnt weiterhin bereit, ihren Beitrag zur Lösung zu leisten.
Sollte der NRW-Vorschlag nun eine Bundesbeteiligung ermöglichen, wäre das auch eine gute Nachricht für unsere Mitgliedskommunen in anderen Bundesländern, etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen. Diese Länder sind vorangegangen, haben Altschuldenregelungen für ihre Kommunen entwickelt und umgesetzt. Diese können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn der Bund seinen Anteil übernimmt.
Für die weiteren Schritte appellieren wir an die Bundesregierung, nun eine Gesetzesvorlage zur Altschuldenfrage einzubringen, und an den Bundestag und den Bundesrat, der Lösung im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zuzustimmen. Da die Regelung eine Änderung des Grundgesetzes erfordert, sind im Parlament Regierung und Opposition gleichermaßen gefordert, die Lösung zu beschließen. Wir hoffen, dass anschließend im Bundesrat auch Länder, die nicht von der Regelung betroffen sind, in Solidarität mit den finanzschwachen Kommunen die Lösung mitbeschließen.
Das Aktionsbündnis hat in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich gemacht, wie gravierend die kommunale Finanzkrise ist und wie dringend Hilfe für die Betroffenen gefunden werden muss. Hohe Zinsen, die Inflation, die Tariferhöhungen sowie weiterwachsende Soziallasten haben diese Krise verursacht und gefährden die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die Umkehr dieser Entwicklung setzt neben der Altschuldenlösung eine angemessene Finanzausstattung der Städte und Kreise voraus, damit keine Neuschulden entstehen, und idealerweise eine Reform der Förderpolitik von Bund und Ländern.“
Hintergrund
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am 4. Juni 2024 auf einer Landespressekonferenz den Vorschlag der Landesregierung für eine Altschuldenregelung des Landes präsentiert. Diese sieht eine Beteiligung des Landes in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich über 30 Jahre ab dem 1. Januar 2025 vor. Dieses Geld stammt nicht aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz.
Im Aktionsbündnis haben sich 70 finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. Sie vertreten mehr als 8,6 Millionen Menschen. 41 dieser Städte und Kreise liegen in Nordrhein-Westfalen. Dies sind: Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Krefeld, Leverkusen, Löhne, Lünen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Schwerte, Solingen, Kreis Unna, Voerde, Waldbröl, Waltrop, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Witten, Wülfrath und Wuppertal.