Konsequenz der beschriebenen Finanzsituation ist, dass die betroffenen Kommunen seit Jahren wichtige Investitionen immer wieder hinausschieben. Wie sieht nach Ihrer Meinung eine den Bedarfen angemessene und dauerhaft sichere Finanzierung von Investition für die Kommunen aus?
CDU/CSU: Gemeinsame Antwort auf Frage 1, 3, 4, 5, 6 und 8: Die unionsgeführte Bundesregierung hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode massiv unterstützt. Auch in der Corona-Pandemie wurden die Kommunen nicht allein gelassen. So haben Bund und Länder insbesondere die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgeglichen. Grundsätzlich sind aber die Länder in der Verantwortung, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden aus eigener Kraft die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort bewältigen können. Dazu brauchen Kommunen verlässliche Finanzierungsquellen, die neuen, bürokratieintensiven Förderprogrammen grundsätzlich vorzuziehen sind. Wir werden die kommunal relevanten Förderprogramme zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln, damit sie dort einfacher beantragt und abgewickelt werden können. In einer Föderalismusreform werden wir einen neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatlichen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anwenden. Uns leitet das demokratische Prinzip klarer Verantwortlichkeit: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wofür in unserem Staat Verantwortung trägt. Dazu werden wir die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen zeitgemäß ordnen und eine aufgabengerechte Finanzverteilung festlegen
SPD: Es ist uns im Laufe dieser Legislaturperiode gelungen, ein hohes Investitionsniveau des Bundes durchzusetzen. Das wollen wir mit mindestens 50 Milliarden Euro pro Jahr weiter fortsetzen. Der Erfolg der Maßnahmen des Bundes wird aber unzweifelhaft auch davon abhängen, ob sich alle staatlichen Ebenen mit großer Investitionskraft beteiligen.
Grüne: Nur wenn die Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung haben, können sie auch ihre Investitionen finanzieren. Hier gibt es einen enormen Nachholbedarf. Die KfW geht von einem Investitionsstau von 149 Milliarden Euro aus. Wir GRÜNE wollen einen Investitionsfonds auflegen, der auch Kommunen zur Verfügung stehen soll. Er soll über 10 Jahre laufen und insgesamt mit 500 Milliarden Euro ausgestattet sein. Damit während und nach der Pandemie die Investitionen von den Kommunen nicht heruntergefahren werden müssen, wollen wir einen fairen Ausgleich der Steuermindereinnahmen durch Bund und Länder. Über die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ sollen vor allem finanzschwache Kommunen Gelder erhalten. Der Bund hat Förderprogramme aufgelegt, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Diese werden diesem Anspruch nicht gerecht. Wir wollen die Förderprogramme unbürokratischer gestalten, die geforderten Eigenanteile für finanzschwache Kommunen senken und die Kommunen hierzu gut beraten.
FDP: Für eine sichere Finanzierung von kommunalen Investitionen gilt das Gleiche wie für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen generell. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, möglichst konjunkturunabhängig (durch eine Gemeindefinanzreform) und autonom (durch ein echtes Konnexitätsprinzip) ihre Haushalte zu führen. Denn nur dann sind sie in der Lage, selbst zu entscheiden, wie viel Geld in Investitionen fließen soll.
Die Linke: Eine verlässliche Erhebung des Zustands der Infrastruktur und der notwendigen Daseinsvorsorge muss auf Bundesebene unter Beteiligung entsprechend qualifizierter Forschungseinrichtungen für Bund, Länder und Kommunen organisiert werden. Dies soll als Grundlage dafür dienen, den Zustand und damit den notwendigen Investitionsbedarf auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zu ermitteln und in die Berechnung der Schuldentragfähigkeit und der monetären Verschuldung mit einzubeziehen. Für die jährliche Berechnung der Investitionslücke können Daten der statistischen Ämter, der KfW, der Rechnungshöfe, der Bundes- und Landesbanken sowie von weiteren Behörden und Forschungsinstituten genutzt werden. Um wichtige Investitionen zu sichern, muss auf allen politischen Ebenen die Einbeziehung des Erhalts der öffentlichen Infrastruktur als Sachkapital in der langfristigen Finanzplanung festgeschrieben werden. Für gerechte Kommunalfinanzen braucht es die 100-prozentige Anrechnung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich. Privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge wollen wir rekommunalisieren. Wir wollen dafür sorgen, dass der Bund den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung zur Verfügung stellt. Dies kann über einen Rekommunalisierungsfonds geschehen. Unterstützung und rechtliche Beratung können durch eine Rekommunalisierungsagentur organisiert werden.