Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis der finanzschwachen Städte und Kreise möchte der Landkreis auf die Unterfinanzierung der Kommunen aufmerksam machen und eine faire Verteilung des Geldes zwischen Bund, Land und Kommunen erreichen.
Ein hoher Transferleistungsaufwand des Kreises sowie eine geringe Finanzkraft der Städte und Gemeinden sind zwei Symptome für die kommunale Finanzkrise im Süden Hessens. Im Zusammenschluss der finanzschwachen Kommunen möchte der Kreis Groß-Gerau auf seine Unterfinanzierung aufmerksam machen und für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Darum ist er, entsprechend dem Beschluss des Kreistags vom Juli, dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beigetreten. Gemeinsam mit dem Bündnis möchte der Kreis eine faire Verteilung des Geldes zwischen Bund, Land und Kommunen erreichen.
„Unser Kreis ist besonders von dem strukturellen Problem der Unterfinanzierung betroffen. Wir erhoffen uns durch den Beitritt zum Aktionsbündnis mehr Aufmerksamkeit bei den Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene und eine gemeinsame Arbeit an Lösungen“, sagt Landrat Thomas Will.
„Für die Würde unserer Städte“ ist ein überparteilicher und bundesweiter Zusammenschluss. Das Bündnis vertritt rund neun Millionen Menschen in Deutschland. Die traurige Gemeinsamkeit der Beteiligten: Sie sind weitgehend unverschuldet finanzschwach geworden. Bund und Länder haben zahlreiche ihrer Aufgaben an die Kommunen delegiert, ohne für den passenden finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Betroffenen mussten Kredite aufnehmen, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Auf dem traurigen Höhepunkt summierten sich die so entstandenen Schulden auf mehr als 50 Milliarden Euro.
Dank großer Kraftanstrengungen der Kommunen sowie Hilfen von Bund und Ländern liegt diese Summe inzwischen bei rund 30 Milliarden Euro. Trotz dieses Erfolgs bedeuten Tilgungs- und Zinszahlungen für die Betroffenen weiterhin eine enorme Last, die sie daran hindert, im Sinne ihrer Bürger*innen zu investieren.
Der Kreis Groß-Gerau mit seinen rund 280.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist das 71. Mitglied des Aktionsbündnisses bundesweit und das siebte in Hessen. Die anderen Beteiligten aus dem Bundesland sind Bischofsheim, Dietzenbach, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Obertshausen und Offenbach. Gemeinsam haben sie in den vergangenen Monaten bei der Landesregierung und im Landtag für Lösungen zur kommunalen Finanzkrise geworben – jüngst bei einem Treffen mit dem Landesfinanz- und dem Landesinnenminister.
„Für die Würde unserer Städte“ verfolgt in Hessen vor allem drei Ziele.
1. Altschuldenlösung des Bundes als notwendige Ergänzung der Hessenkasse
Das Land ist mit seiner Regelung mutig vorangegangen und hat den Kommunen Luft zum Atmen verschafft. Damit die Lösung aber richtig wirken kann, braucht es eine Beteiligung des Bundes. Das Aktionsbündnis fordert die Landesregierung auf, sich aktiv dafür im Bundestag und Bundesrat einzusetzen. Zudem betont es, dass bei einer solchen Lösung ein Teil des Geldes aus Berlin auch bei den Kommunen ankommen muss.
2. Umsichtige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs
Die Verteilung wird für die Jahre ab 2026 reformiert. „Die finanzschwachen Kommunen dürfen dabei nicht die Verlierer sein“, sagt das Aktionsbündnis. In dieser Hinsicht gibt es vorsichtige positive Signale der Landesregierung. Die für die finanzschwachen Kommunen wichtige Bedarfsprüfung soll erhalten bleiben und vereinfacht werden. Wachsende Städte und viele junge Einwohner*innen sollen in der Berechnung besonders berücksichtigt werden.
3. Reform der Förderpolitik in Deutschland
Es gibt auf Bundes- und Landesebene so viele Programme, dass ein kaum zu durchdringender Dschungel entstanden ist. Dies hat eine paradoxe Folge: Das Geld kommt oft nicht bei den Kommunen an, die es dringend brauchen, sondern bei denen, die es sich personell und finanziell leisten können, an den aufwändigen Antragsverfahren teilzunehmen. Deshalb fordert das Aktionsbündnis eine Reform der Förderpolitik: eine Halbierung der Programme bei gleicher Fördersumme, also mehr pauschale Mittel für Städte und Gemeinden.