NRW hat Eckpunkte für eine Altschulden-Lösung erarbeitet. Aus Sicht der finanzschwachen Kommunen ist das ein guter Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist es am Bund, diesen Vorschlag aufzugreifen. Den Mitgliedern des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ fehlt es zudem noch an Klarheit an zwei zentralen Stellen.
In der kommunalen Finanzkrise gibt es vorsichtige Hoffnung. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Eckpunkte für eine Altschuldenregelung entwickelt, die Grundlage für Gespräche mit dem Bund sein können. „Wir begrüßen die Eckpunkte ausdrücklich. Auf Basis dieser Eckpunkte muss der Bund nun konstruktiv in Gespräche zu einer Bundesbeteiligung eintreten und zu einer Lösung kommen. Das Land NRW muss jetzt den Austausch mit der Bundesregierung und auch mit der demokratischen Opposition im Bundestag suchen“, sagen die Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, Christoph Gerbersmann und Martin Murrack. „In diesen Gesprächen müssen die Beteiligten die offenen Punkte klären und so dafür sorgen, dass die Altschuldenregelung Mitte November in der so genannten Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt Einzug in den Etat findet.“
Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat im zuständigen Ausschuss des Landtags die Eckpunkte vorgestellt. Diese knüpfen an den Vorstoß des Landes an, den Ministerpräsident Hendrik Wüst im Juni bei einer Pressekonferenz präsentiert hatte. Danach wird das Land über 30 Jahre jedes Jahr 250 Millionen Euro bereitstellen, um übermäßig verschuldete Kommunen zu entlasten. Die Betroffenen, die im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ zusammengeschlossen sind, haben stets betont, dass sie bereit sind, einen Eigenanteil zur Lösung beizusteuern. Ihr Modell sieht vor, dass das Land NRW 250 Millionen Euro jährlich gibt, die Kommunen ebenfalls 250 Millionen Euro jährlich und der Bund entsprechend 500 Millionen Euro jährlich.
In den nun vorgelegten Eckpunkten wird der Eigenanteil der Kommunen zwar betont, aber nicht beziffert. Das bedeutet insbesondere für die hochbelasteten Städte und Gemeinden ein Risiko. Wenn der Betrag nicht festgeschrieben wird und der Bund sich nicht wie beschrieben beteiligt, dann bleibt am Ende mehr als 50 Prozent der Lösung an den Betroffenen hängen. Diesen Betrag können sie nicht stemmen.
Der zweite offene Punkt betrifft die Vermeidung von Neuschulden. Auch dazu sind die finanzschwachen Kommunen bereit. Aber im Eckpunktepapier steht nicht, wie dies erreicht werden soll, also wie man künftig ausgeglichene Haushalte ohne neue Schulden vorlegen. Aktuell delegieren Bund und Land zahlreiche Aufgaben an die Städte und Kreise (insbesondere im Sozialbereich), ohne für den passenden finanziellen Ausgleich zu sorgen. Deshalb müssen die Kommunen immer wieder neue Kredite aufnehmen, um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dieses unfaire Prinzip muss geändert werden. Die Kommunen müssen angemessen finanziell ausgestattet werden. In NRW könnte dies zum Beispiel durch die Erhöhung der Verbundquote erfolgen. Diese Fragen sind jetzt schnell mit dem Bund zu klären.